148 StGB). Nach dieser initialen Prüfung bei der Ausstellung der Karte, an die höhere Anforderungen zu stellen ist, ist es nicht erforderlich, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden beim Einsatz der Karte ermittelt wird, da die Unterlassung der Prüfung bei den einzelnen Transaktionen ja gerade ein Spezifikum der erfassten bargeldlosen Zahlungssysteme darstellt. Massnahmen nach der Ausstellung der Karte drängen sich