26 Z. 19-25 und die vom 13. Mai 2014 datierende Mahnung der Zivilklägerin auf pag. 70). Zuvor hatte die Zivilklägerin verschiedentlich erfolglos versucht, den (angeblichen) Strafkläger 1 mit neuen Ersatzkarten auszustatten. Dies teilweise gar zu Zeitpunkten, als mit der entsprechenden Karte bereits Bezüge getätigt wurden. 10.2 Rechtliche Würdigung 10.2.1 Ausgangslage Die Staatsanwaltschaft klagte den Beschuldigten wegen Betrugs, evtl. Check- und Kreditkartenmissbrauch, evtl. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage an.