Während der Strafkläger 1 in seinem Antragsformular aus dem Jahr 2010 noch angegeben hatte, er sei seit August 2007 bei der X.________ AG als Polymechaniker tätig, gab er später an, er verdiene sein Geld seit dem Jahr 2009 als Einsatzleiter bei der T.________ GmbH. Dass diese unterschiedlichen Angaben bei einem genauen Vergleich der beiden Dossiers durchaus