In den von der Zivilklägerin (die damals noch unter dem Namen V.____ (Gesellschaft) auftrat) zur Verfügung gestellten Unterlagen findet sich sodann das Antragsformular des Strafklägers 1, gestützt auf welches die Zivilklägerin diesem im Jahre 2010 eine Kreditkarte ausgestellt hatte (pag. 343 f.). Als Kontaktadresse nannte der Strafkläger 1 die damalige Adresse seiner Eltern in W._____ (Ortschaft). Weiter gab er an, seit August 2007 bei der X.________ AG als Polymechaniker angestellt zu sein, ein monatliches Einkommen von CHF 4‘000.00 (exkl. 13. Monatslohn) zu generieren und über ein steuerbares Vermögen von CHF 7‘000.00 zu verfügen.