Auch die in der Folge neu ausgestellten Kreditkarten seien jedoch diverse Male retourniert worden und die erneuten Versuche einer telefonischen Kontaktaufnahme seien gescheitert (pag. 31). Passend dazu finden sich in den Unterlagen diverse Schreiben der Zivilklägerin, die anscheinend nicht zugestellt werden konnten und auf welchen der Vermerk «Karte vernichtet» angebracht ist (insb. pag. 42-46 und pag. 353-363). Schliesslich, so die Zivilklägerin weiter, sei nach einem Kontakt mit dem nachweislich richtigen Strafkläger 1 am 12. Mai 2014 eine weitere Adressmutation auf dessen tatsächliche Adresse an der U.____-strasse in Bern vorgenommen worden (pag.