Es wird im Nachfolgenden direkt auf die einzelnen Beweismittel eingegangen, soweit sie für die Beweiswürdigung als relevant erachtet werden. Antragsformular vom 5. Dezember 2013 und Nachreichung der Identitätskarte Ausgangspunkt ist der am 5. Dezember 2013 vom Beschuldigten eingereichte Antrag auf Ausstellung einer R._____-Card (pag. 35). Darauf ist der Name und das Geburtsdatum des Strafklägers 1 eingetragen. Als Adresse ist ein Postfach ________ in Bern angegeben, an welchem der Antragssteller seit Januar 2008 wohnhaft sei. Für telefonische Kontakte ist die Mobilnummer ________ und das Codewort S.________ hinterlegt.