10 dene Hinweise vorgelegen hätten, welche die Zivilklägerin hätten misstrauisch werden lassen sollen. Beispielsweise sei beim Antrag aus dem Jahr 2013 plötzlich eine andere Adresse genannt worden, als noch auf dem ursprünglichen Formular aus dem Jahr 2010. Die neue Adresse habe gar nur aus einem Postfach bestanden. Es sei nicht Usus, dass Banken ihre Unterlagen an Postfächer zustellen würden. Anders als im ursprünglichen Formular seien auch die Angaben zu Beruf, Arbeitgeber, Einkommen und Vermögen gewesen.