4. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung liess der Beschuldigte die folgenden Anträge stellen (pag. 861 f.; Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 13. September 2017 (PEN 17 223) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als - A.________ freigesprochen wurde, von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen am 21. Januar 2014 in Bern, z.N. D.________ AG; - A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der falschen Anschuldigung, begangen am 7. Juli 2016 in Bern, z.N. H.________;