_ hin abgesetzt (Eingabe vom 12. September 2018, pag. 821 f.) und neu am 28./29. März 2019 durchgeführt (pag. 847 ff.). Anlässlich der Parteiverhandlung vom 28. März 2019 wurde dem Beschuldigten erneut die Möglichkeit geboten, sich zu seiner Person und zur Sache zu äussern (pag. 850 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzlich angesetzten Verhandlungstermine wurden von Amtes wegen je ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 29. August 2018, pag. 808 ff. und vom 13. Februar 2019, pag. 843 ff.) und ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 30. August 2018, pag. 812 f und vom 5. Februar 2019, pag. 841) über den Beschuldigten eingeholt.