5 Beweisantrag des Beschuldigten gut und edierte die entsprechenden Unterlagen bei der Zivilklägerin (pag. 700). Mit Schreiben vom 21. Februar 2018 reichte die Zivilklägerin die bei ihr vorhandenen Aufzeichnungen ein (pag. 715 ff.). Entsprechend dem Antrag des Beschuldigten (Schreiben vom 10. April 2018, pag. 753) wurde das oberinstanzliche Verfahren mündlich durchgeführt. Die ursprünglich auf den 14. September 2018 angesetzte Berufungsverhandlung wurde auf ein begründetes Gesuch von Rechtsanwalt und Notar B.________ hin abgesetzt