3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In seiner Berufungserklärung vom 28. Dezember 2017 stellte der Beschuldigte den Beweisantrag, es sei bei der Zivilklägerin das vollständige Dossier, lautend auf den Strafkläger 1, betreffend sämtliche beantragten und herausgegebenen Kreditkarten zu edieren. Mit Beschluss vom 8. Februar 2018 (pag. 697) hiess die Kammer den