2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt und Notar B.________, gleichentags Berufung an (pag. 658). Mit Verfügung vom 30. November 2017 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 670 f.). In seiner form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung (datierend vom 28. Dezember 2017, pag. 678 f.) beschränkte der Beschuldigte die Berufung auf die ergangenen Schuldsprüche (Ziff. II 1-5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und den Zivilpunkt (Ziff. IV 1-2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).