4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Verfügungen 1. Wird keine schriftliche Begründung verlangt oder notwendig, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00, davon fallen CHF 900.00 auf den Schuldspruch und CHF 100.00 auf die Freisprüche. 2. Schriftlich zu eröffnen: [Eröffnungsformel]