die Schädigung als notwendige Durchgangsstufe oder Voraussetzung auf dem Weg zum eigentlichen Handlungsziel erblickt: Ausgehend von den namentlich seitens der Verteidigung mit Blick auf die Fortsetzung der Berufungsverhandlung eingereichten Unterlagen und den korrespondierenden, konstanten und glaubhaften Aussagen des Beschuldigten im gesamten Verfahren ist zu schliessen, dass der Beschuldigte bis zuletzt – d.h. bis zur Absage der G.________ betreffend der Investition in die H.___