Dabei muss die Entwertung so schwerwiegend sein, dass sie die Befriedigung des zu sichernden Anspruchs gefährdet. Das Verpflichtungsgeschäft («Asset purchase agreement» [Kaufvertrag]) begründet zwischen den Parteien ein Schuldverhältnis, welches sich auf eine künftige Leistung richtet. Verpflichtungsgeschäfte sind zumeist auch formlos/mündlich oder konkludent abgeschlossen gültig und lassen eine oder mehrere Obligationen entstehen. Demgegenüber ändert das Verfügungsgeschäft (Eigentumsübertragung) sofort und endgültig zu Gunsten eines Andern den Bestand bzw. den Inhalt eines Rechts, welches bisher dem Erklärenden zustand.