Dass der Beschuldigte Ende Juni 2014 noch Hoffnung auf eine Lösung hatte, belegt nämlich auch seine E-Mail vom 24. Juni 2014 an das BAZL, in der er anfragte, ob das Einschiessen eines Überbrückungskredits von CHF 1,5 Mio. durch die G.________ eine Verlängerung der Betriebsbewilligung ermöglichen würde.