__ AG» nicht mehr als blosse, durch nichts belegte Schutzbehauptung abgetan werden. Im Gegenteil: Auf Grund der mit Blick auf die oberinstanzliche Fortsetzungshauptverhandlung vom 8. Oktober 2018 eingereichten Unterlagen ist in Übereinstimmung mit der Verteidigung festzuhalten, dass der Beschuldigte bis zuletzt (auch noch nach Abschluss des «Asset purchase agreement» [Kaufvertrag] am 27. Juni 2014) über Wochen und Monate mit aller erforderlichen Intensität darauf hingearbeitet hatte, durch einen Teilverkauf des Geschäftsbereichs Super Puma an die G.________ die H.______