__, um letztlich ein Grounding im allerletzten Moment zu verhindern. Aus denselben Gründen war dem Beschuldigten damals der Zusammenhang zwischen dem Retentionsrecht und dem in Englisch verfassten «Asset purchase agreement» (Kaufvertrag) bzw. dem sich daraus ergebenden Verfügungsgeschäfts/Wegschaffen der Retentionsgegenstände nicht bewusst. Das bedeutet hingegen nicht, dass sich der Beschuldigte der Schulden der H.________ AG gegenüber der Privatklägerin nicht bewusst gewesen wäre.