07 001 003 ff.) sowie einem Betriebsertrag von mehr als CHF 3.5 Mio. allein aus Lieferungen und Leistungen von Januar bis Ende Mai 2014 (5 Monate; pag. 07 001 007 ff.) – auch wenn für den gleichen Zeitraum ein Verlust von mehr als 1,65 Mio. Franken resultierte (pag. 07 001 013). Es bestand immenser Druck seitens des BAZL im Zusammenhang mit der Verlängerung der befristeten Betriebsbewilligung mit Bedingung des Nachweises eines Zahlungseingangs von CHF 1,5 Mio. (pag. 18 571) und den offenkundigen Refinanzierungsbemühungen mit der G.________, um letztlich ein Grounding im allerletzten Moment zu verhindern.