23 Verkaufsumstände, des nicht dem Retentionsrecht unterliegenden Skoda Octavia sowie dem hier zu vernachlässigenden bzw. nicht zu berücksichtigenden Büromaterial/-infrastruktur (dieses unterlag nicht dem Retentionsrecht der Privatklägerin, soweit sich dieses in den von N.________ gemieteten Räumlichkeiten befunden hatte) keineswegs unangemessen war. 13.5 Tatsachen und Indizien für Rückschlüsse auf die subjektiven Absichten des Beschuldigten Ausgehend von der Präambel im «Asset Purchase Agreement» (Kaufvertrag vom 27. Juni 2014) (pag.