05 001 007). Der Beschuldigte selbst – angesprochen auf das Retentionsrecht von über CHF 250‘000.00 bzw. einem ebensolchen Inventarwert des Materials – gab anlässlich der Hauptverhandlung zu Protokoll: «Das ist eine hohe Summe für Flugbetriebsmaterial, da dies ja Verbrauchsgegenstände sind. Die Helikopter selber waren aufgrund des Leasings ja ausgeschlossen. Es gab eine Liste mit den Gegenständen. Wenn man alles zusammenzählt, auch die Fahrzeuge, kommt es hin. Diese sind aber nicht immer dort stationiert. Wenn man nur das betrachtet, was sich permanent dort befindet, ist es eine sehr hohe Summe» (pag.