sammenhang benutzt worden sei. Eine scheingenaue Berechnung sei unzulässig 22 (pag. 18 612). Weder die Vorinstanz noch die Kammer verkennen, dass eine exakte Bewertung der Gegenstände nicht möglich ist. Vielmehr werden die bestehenden Unsicherheiten offengelegt. Mangels anderer Belege darf die PowerPoint- Präsentation als Anhaltspunkt verwendet werden. Immerhin sagte der Beschuldigte selbst aus, es handle sich um faire Preise (pag. 18 328 Z. 230).