J.________ erklärte dazu in der Hauptverhandlung, dieses Material sei ihnen nicht zurückgegeben worden. Er sagte: «Das ist auch überhaupt nicht teuer. Es hat vielleicht einen Wert von CHF 1‘000.00» (pag. 18 315). In einer Gesamtbetrachtung ist das letzten Endes vernachlässigbar. Daran vermag die Aussage des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Einvernahme vom 11. Juni 2018, wonach er den Gesamtwert des Materials für den Super Puma auf einen Neuwert von CHF 15- 20‘000.00 schätze (pag. 18 524), nichts zu ändern. c) Gesamtbetrachtung: Der Beschuldigte brachte im Berufungsverfahren vor, auf die PowerPoint- Präsentation dürfe nicht abgestellt werden, da diese in einem völlig anderen Zu-