07 003 009). Dafür, dass diese Werte/Preise der Verkaufsdokumentation, zumal im Dezember 2013 zu einem Zeitpunkt erstellt, als ein Konkurs noch nicht ernsthaft zur Diskussion stand (allerdings wurde bereits seit Mitte 2013 seitens des BAZL die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der H.________ AG auf Grund finanzieller Schwierigkeiten erhöht [pag. 18 563]), unterbewertet waren, gibt es keine konkreten Anhaltspunkte. Demgegenüber ist auf Grund der gleichwohl bereits damals offenkundigen finanziellen Schieflage der H.________ AG auch nicht davon auszugehen, dass eine massive Überbewertung stattgefunden hätte, ging es doch letztlich darum, unter Zeitdruck die Zweigniederlassung in O.______