Dabei soll es sich notabene um jene Liste handeln, die gemäss den Ausführungen der Verteidigung von allen ungenauen Listen noch am genausten Auskunft gebe (vgl. pag. 18 361). Auch die sich in den Konkursakten als Anhang 1 (pag. 18 033) und Anhang 2 (pag. 18 034 ff.) zum Konkursinventar befindenden Listen, aufgenommen durch die T.________ AG (Anhang 1) bzw. S.________ AG (Anhang 2), helfen vorliegend nicht weiter, betreffen diese doch die Standorte R.________ (Anhang 2; pag. 18 018) und U.________ (Anhang 1; pag.