Allerdings entspricht eine Wertverminderung von rund 20 % in sieben Monaten einer Totalabschreibung innert rund 3 Jahren bzw. 36 Monaten. Berücksichtigt man einerseits, dass wertmässig die drei Anhänger am meisten zu Buche schlagen, diese ohnehin einer tendenziell geringeren Wertverminderung unterliegen und der Beschuldigte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung glaubhaft ausführte, beim «Humbauer (Trailer with superstructures)» handle es sich um einen Anhänger mit aufgebauter Tankanlage, die alleine den Wert von CHF 18‘000.00 gehabt habe (pag. 18 328), so erscheint eine Wertverminderung von annähernd 10 % immer noch deutlich zu Gunsten des Beschuldigten.