In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. November 2015 antwortete der Beschuldigte auf die Frage, wer das Material verschoben habe, folgendermassen: «Das haben meine Mitarbeiter aus O.________ gemacht. (…) Als die Mitarbeiter merkten, dass es mit L.________ weiterging, haben sie in eigener Initiative das Material gezügelt», um dann auf die Ergänzungsfrage betreffend deren Eigeninitiative anzufügen «Sie fragten mich an, ob sie es zügeln können und ich sagte ja» (pag. 05 002 008). In der Hauptverhandlung schränkte der Beschuldigte dann ein: «Es geht um das Telefonat, das ich von O.________ erhalten habe, um die Er-