07 001 018 bzw. 07 001 049). Hinzu kommt die zeitliche Dringlichkeit aufgrund des seitens des BAZL erzeugten Drucks mit der per Ende Juni 2014 auslaufenden Flugbetriebslizenz bzw. dem beabsichtigten nahtlosen Weiterbetrieb des Fluggeschäfts und der damit verbundenen Rettung der Arbeitsplätze. Mit seiner Unterschrift unter das Vertragswerk «Asset purchase agreement» (Kaufvertrag) erteilte der Beschuldigte (zusammen mit seiner Ehefrau) das Einverständnis zum sofortigen Übertrag des verkauften Inventar.