Vorab ergibt sich aus dem Vertragsinhalt, dass nach dem Willen der Vertragsparteien am Tag der Vertragsunterzeichnung auch gleich die Übertragung des gesamten verkauften Materials, Mobiliars und der Fahrzeuge (mit Ausnahme des computerbasierten Trainingsprogramms für Super Puma [Soft- und Hardware]; pag. 07 001 034 bzw. 07 001 063) an die Käuferin erfolgen sollte (pag. 07 001 018 bzw. 07 001 049).