Diese Frage kann allerdings letztlich beweiswürdigend offen gelassen werden. Dass bereits vor Vertragsunterzeichnung mit dem Abtransport begonnen worden wäre, dafür gibt es keine stichhaltigen Beweise. Entscheidend ist die Rolle bzw. das Verhalten des Beschuldigten beim Abtransport: Vorab ergibt sich aus dem Vertragsinhalt, dass nach dem Willen der Vertragsparteien am Tag der Vertragsunterzeichnung auch gleich die Übertragung des gesamten verkauften Materials, Mobiliars und der Fahrzeuge (mit Ausnahme des computerbasierten Trainingsprogramms für Super Puma [Soft- und Hardware];