16 13.3 Verfügung über die dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände Auch diesbezüglich kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 425 f.; S. 38 f. der Urteilsbegründung). Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das «Asset purchase agreement» (Kaufvertrag) am 27. Juni 2014 unterzeichnet worden ist (pag. 07 001 027), und der Vollzug des Vertrages (Verfügungsgeschäft) gemäss Vertragsinhalt gleichentags stattfinden sollte. Ausgehend vom Inhalt der SMS von Q.