__ AG unter Druck des BAZL und die dringende Suche des Beschuldigten nach Investoren zur Abwendung eines Konkurses ist unbestritten und in den Akten hinreichend belegt. Zu verweisen ist insbesondere auf die Verfügung des BAZL vom 14. Mai 2014 betreffend Befristung der Betriebsbewilligung (pag. 18 563 ff.).