Seitens des Beschuldigten wird konstant geltend gemacht, er habe die Klausel mit dem Retentionsrecht zwar gelesen und zur Kenntnis genommen, aber er sei sich der Auswirkungen nicht bewusst gewesen, zumal Französisch nicht seine Sprache sei (pag. 18 326). Überdies sei die Situation sehr angespannt gewesen, und er habe zu dieser Zeit manchmal nicht gewusst, wo sein Kopf stehe (pag. 18 327). Die schwierige finanzielle Situation der H.________ AG unter Druck des BAZL und die dringende Suche des Beschuldigten nach Investoren zur Abwendung eines Konkurses ist unbestritten und in den Akten hinreichend belegt.