Sie hätten J.________ angefragt, ob er bereit wäre, als Verwaltungsrat in eine neue Firma einzutreten, was dieser abgelehnt habe. Die Handnotiz in Beilage 5 («nicht J.________») sei nach der Absage entstanden (pag. 18 609 Z. 20 ff.). In Beilage 8 beim Vermerk «1.5 reicht nicht» gehe es um die CHF 1.5 Mio., die die G.________ eigentlich habe einschiessen wollen. Sie hätten bemerkt, dass dies nicht ausreiche und später über 4 bis 5 Mio. gesprochen. Deshalb sei immer von einem Überbrückungskredit gesprochen worden bei den 1.5 Mio. Diese wären dann angerechnet worden an die Aktienkapitaleinlage (pag. 18 609 Z. 34 ff.).