In Beilage 13 findet sich schliesslich eine E-Mail des Rechtsanwaltes der G.________ an den Rechtsanwalt des Beschuldigten vom 26. Juni 2014, wonach das Angebot der G.________ in einem Konkursverfahren dem Gericht offengelegt werden dürfe. Das entsprechende Dokument fügte er bei (pag. 18 573). Auch zu diesem Dokument, will der Beschuldigte keinen Zugang mehr haben (pag. 18 533). Es mutet doch etwas seltsam an, dass gleich bei mehreren E-Mails, die E-Mails selbst noch vorhanden sind, aber die zugehörigen Anhänge nicht. Weiter reichte der Beschuldigte diverse Listen ein, die zu Handen der G.________ erstellt worden sein sollen (Beilage 14, pag. 118 574 ff.).