von CHF 1.5 Mio. vorsehen, der dann an der einzuberufenden Generalversammlung in Aktien gewandelt werden könne. Er fragte, ob das BAZL bereit wäre, die Betriebsbewilligung zu verlängern, wenn die G.________ bis Ende der Woche einen Überbrückungskredit von CHF 1.5 Mio. einschiesse (Beilage 12, pag. 18 571 f.). Ein Mitarbeiter des BAZL legte dem Beschuldigten darauf die Bedingungen für eine Verlängerung der Betriebsbewilligung um einen Monat, d.h. bis Ende Juli 2014, dar. Es wurde insbesondere der Nachweis über einen Zahlungseingang der CHF 1.5 Mio. verlangt. In Beilage 13 findet sich schliesslich eine E-Mail des Rechtsanwaltes der G._____