Der Beschuldigte gab an, diese Dokumente seien leider nicht mehr vorhanden (pag. 18 533). In der E-Mail, die der Beschuldigte am 24. Juni 2017 dem BAZL schrieb, führte er aus, dass zwei Aktionäre mit dem Angebot der G.________ nicht einverstanden seien. Sie seien daran, mit der G.________ eine Lösung zu finden, damit sie nicht Ende Woche die Bilanz deponieren müssten. Im Moment würden sie beim Vorgehen einen Überbrückungskredit der G.________ von CHF 1.5 Mio. vorsehen, der dann an der einzuberufenden Generalversammlung in Aktien gewandelt werden könne.