__ von der G.________ dem Beschuldigten eine E-Mail (Beilage 10, pag. 18 568). Er nahm Bezug auf einen Letter of Intent vom 13. Mai 2014 und sprach von einem Kauf des gesamten Aktienpakets für CHF 220‘000.00. Der erwähnte Letter of Intent vom 13. Mai 2014 wurde seitens des Beschuldigten jedoch nicht zu den Akten gegeben. Mit E-Mail vom 17. Juni 2014 stellte der Rechtsanwalt der G.________ dem Beschuldigten von der G.________ unterzeichnete Dokumente zu (Beilage 11, pag. 18 570). Der Beschuldigte gab an, diese Dokumente seien leider nicht mehr vorhanden (pag.