Sie seien mit der G.________ so verblieben, dass sie ein Zwischeninvestment von 1.5 Millionen bei der H.________ AG einlegen würden. Das BAZL habe diesen Betrag verlangt, ansonsten hätten sie ihnen die Betriebsbewilligung entzogen. Er habe mit dem Verkauf von O.________ die erste Forderung der G.________ erfüllt. Mit der Einlage der G.________ hätten sie ihre Schulden begleichen können und damit wäre auch die Restanz der Privatklägerin bezahlt gewesen. Nach dem Unterschreiben des Kaufvertrages habe er dann die G.________ angerufen und gesagt, dass alle Forderungen erfüllt seien und dass sie den Betrag überweisen sollten. In diesem Telefonat habe die G.___