Es sei möglich, dass das Retentionsrecht aus diesem Grund in den Vertrag gekommen sei (pag. 18 524). Es sei ihm klar gewesen, dass die Übernehmerin der Zweigniederlassung die Privatklägerin nie für die Miete bezahlen würde. Er habe aber einen anderen Plan gehabt, um die Restmiete zu bezahlen. Sie seien mit der G.________ in Verhandlung gewesen, die Interesse gehabt habe, den Super Puma zu übernehmen. Diese habe gefordert, dass sie den Kleinhelikopterbetrieb in O.________ verkaufen und dass die G.________ den Aktionären 10 % für ihr Aktienkapital bezahle. Sämtliche Aktionäre hätten ihm schriftlich zugestimmt, diese 10 % zu akzeptieren. Sie seien mit der G._____