Er sei immer der Meinung gewesen, dass es beim Retentionsrecht um drei Monatsmieten gehe. Sie hätten den Mietvertrag so unterschrieben, wie er vorgelegt worden sei. Er könne sich nicht mehr erinnern, ob sie den Mietvertrag Punkt für Punkt durchgegangen seien. Wenn sie den Mietvertrag nicht so akzeptiert hätten, hätten sie in O.________ keine Basis mehr gehabt (pag. 18 523). Er wisse nicht mehr, ob das Retentionsrecht bei der Vertragsverhandlung thematisiert worden sei. Er wisse nicht, ob die Vereinbarung eines Retentionsrechts im Rahmen von Mietverträgen in der Luftfahrtbranche üblich sei oder nicht. Die Büroräumlichkeiten in O.________ hätten auch ein Retentionsrecht gehabt.