10 könne Schulfranzösisch. Er sehe ein, dass die Privatklägerin mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Materialtransfer gegen Ende Juni und dem nachfolgenden Konkurs der H.________ AG einen Schaden erlitten habe. Die Grössenordnung, wie sie jetzt gefordert werde, sei ihm aber nicht bewusst gewesen. Sein Ziel sei gewesen, Arbeitsplätze zu erhalten. Es sei überhaupt nicht seine Absicht gewesen, der Privatklägerin bewusst zu schaden. Er sei immer der Meinung gewesen, dass es beim Retentionsrecht um drei Monatsmieten gehe.