Inwieweit kann dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass er über den Bestand und Umfang sowie die Auswirkungen des Retentionsrechts der Privatklägerin Kenntnis hatte beim Abschluss des «Asset purchase agreement» (Kaufvertrag) bzw. dem sich daraus ergebenden Verfügungsgeschäft? • Kann dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass er das Verfügungsgeschäft bezüglich der dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände veranlasst oder zumindest auf Nachfrage hin explizit zugestimmt hat? •