Alsdann ist umstritten, wann und vor allem wie genau es zum Abtransport der dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände (Material, Mobiliar und Fahrzeuge) gekommen ist bzw. inwieweit der Beschuldigte darin involviert gewesen ist. Umstritten ist alsdann der Wert und Umfang des Retentionsrechts bzw. welchen Wert die dem Retentionsrecht unterliegenden Gegenstände (Material, Mobiliar und Fahrzeuge) gehabt haben, und zwar aufgeteilt einerseits in diejenigen, die effektiv im Rahmen des Verfügungsgeschäftes abtransportiert bzw. weggeschafft und andererseits in diejenigen, die durch Intervention seitens der Privatklägerin zurückgelassen wor-