18 563 ff.), den Bemühungen der H.________ AG um Gewinnung neuer Investoren und Erhalt der Zahlungsfähigkeit durch Refinanzierungsbemühungen, Verkauf von Geschäftsteilen, etc. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass der Privatklägerin die finanziellen Schwierigkeiten nicht vorenthalten wurden und diese insbesondere dem Geschäftsführer J.________ bekannt waren. So orientierte der Beschuldigte J.________ per Email vom 20. März 2014, dass beabsichtigt sei, «auf absehbare Zeit die Basis in O.________ [zu] verkaufen» und nachgefragt wurde, ob eventuell ein Interesse bestehe (pag.