8 agreement» ihr gesamtes Inventar (unter Ausnahme des Materials zum Super Puma) ihrer Zweigniederlassung in O.________ (pag. 07 001 014 ff.). Unbestritten ist, dass der Vertrag unter anderem die sich im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Fahrzeuge und das Mobiliar und insbesondere das Material, das sich in den Mieträumlichkeiten der Privatklägerin befand, umfasste.