9. Unbestrittenes (Rahmen-) Geschehen Für detaillierte Ausführungen zum unbestrittenen Rahmengeschehen kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 422, S. 35 ff. der Urteilsbegründung). Zusammenfassend geht es um Folgendes: Der Beschuldigte war im angeklagten Tatzeitpunkt Geschäftsführer und Verwaltungsrat der H.________ AG. Gemeinsam mit seiner Frau unterzeichnete er am 28. Dezember 2013 in Kollektivunterschrift zu zweien einen Mietvertrag mit der Privatklägerin über zwei Hangars auf dem Gelände des Flughafens O.___