5 aktiv beim Abtransport des Materials mitgeholfen, sondern bloss er habe sein Einverständnis dazu gegeben. Dass die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl, das Wort «eigenständig» enthält und nicht wie Art. 145 StGB das Wort «eigenmächtig», verhindert eine Subsumtion unter diesen Straftatbestand nicht und verletzt auch den Anklagegrundsatz offensichtlich nicht. Wie in rechtlicher Hinsicht noch auszuführen sein wird (vgl. Ziff. III.14.2. unten), besteht die Rechtsfrage, ob eine Inkaufnahme für die Bejahung einer Schädigungsabsicht ausreicht.