__ AG, ihrerseits vertreten durch M.________ ein ‚Asset purchase agreement‘ (nachfolgend: Kaufvertrag) über Fahrzeuge und Anhänger; das in den von C.________ SA gemieteten Hangars vorhandene Transportmaterial und Zubehör; die mit dem Geschäft verbundenen Anlagen und Dokumente; die sich auf die Zweigniederlassung in O.________ beziehende Kundenliste und Gutscheine; sowie über die Übernahme der bestehenden Geschäfts- und Arbeitsverträge ab. Am selben Tag, also am 27. Juni 2014, wurde der grösste Teil des Materials von ehemaligen Mitarbeitern der H.________ AG, nach telefonischer Rücksprache mit A.________, aus den von C.______