4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung vom 11. Juni 2018 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 18 510), ein aktueller Leumundsbericht (pag. 18 512 ff.) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 18 515 f.) eingeholt. Im Weiteren wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung vom 11. Juni 2018 zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 18 521 ff.). Nachdem die Berufungsverhandlung am 11. Juni 2018 abgebrochen worden war (pag. 18 527), reichte Rechtsanwalt B.______